Bei Mörtel oder Beton der chemische Vorgang vom feuchten Zustand bis zum Erstarren. Die Abbindezeit beträgt bei Beton etwa 24 Stunden. Danach erfolgt das Erhärten. Tragfähig erhärtet sind z.B. Betonteile nach ca. 4 Wochen.
Bauabdichtung
Abdichtung gegen drückendes Wasser und nichtdrückendes Wasser durch geeignete Dichtmittel wie Dichtmörtel, Isolierungen, Dichtschlämme, Anstriche oder Beschichtungen. Infolge mangelnder Abdichtungen eindringendes Wasser verschlechtert zunächst die Dämm-Eigenschaften und führt dann zu einer Versalzung und Zersetzung betroffener Bauteile.
Abdichtungslage
Eine Abdichtungslage ist eine flächige Abdichtung aus Bitumenbahnen, die an den Überdeckungen miteinander verklebt sind.
Fase
Abgeschrägte Kante an Holz, Metall, Stein. Durch das Abfasen werden scharfe Kanten oder ein Absplittern bzw. Abbröckeln vermieden.
Abriebgruppe
Klassifikation von keramischen Fliesen nach ihrer Abriebfestigkeit. Die Einteilung erfolgt in fünf Gruppen, wobei Gruppe I die geringste und Gruppe V die höchste Abriebfestigkeit aufweist.
Absanden
Auflösender Mörtel oder Beton durch fehlerhafte Zusammensetzung z. B. von Bindemittel und Wasser; oder durch Witterungseinflüsse wie Frost.
Abschirmplatten
Gipskartonfeuerschutzplatte für den Innenbereich, schützt vor hochfrequenten elektromagnetischen Wellen (Mobilfunk, schnurlose Telefone). Die Schutzebene wird durch einen elektrisch leitfähigen Rückseitenkarton erzeugt.
Abschirmputze
Gipsputze kombiniert mit Carbon, verarbeitet wie Gipsputz, kann überstrichen, tapeziert oder mit Dekorputzen versehen werden.
Abschluss
Abschluss ist die Ausbildung der Abdichtung am Dachrand.
Aero-Gratrolle
Die Aero-Gratrolle ist ein Dachsystemteil für eine schnelle, sichere und optisch ansprechende Trockenverlegung am Grat mit guten Lüftungseigenschaften.
für unsere Gewerbekunden haben wir weiterhin in allen Bereichen geöffnet.
Bitte schützen Sie sich und uns, indem Sie die Abstandsregeln und FFP-2-Maskenpflicht an den Verkaufstheken, im Lager und in den Ausstellungen einhalten.
Für unsere Privatkunden gelten aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation ab 12.04.2021 folgende gesetzliche Vorgaben:
Hierbei ist zu beachten, dass nicht die veröffentlichte Inzidenz des RKI je Landkreis oder Kummune zählt, sondern die darauf basierende vom Landkreis oder Stadt festgestellte aktuelle Situation.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 wird der Einzelhandel - wie bisher - unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (v.a. Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 qm der Verkaufsfläche) geöffnet.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 sind nur Terminshopping-Angebote ("Click & Meet") zulässig. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests, der entweder von einem Testzentrum oder einer Apotheke ausgestellt worden ist (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest)!
Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 ist nur die Abholung vorbestellter Waren nach vorheriger Terminvereinbarung in unseren Geschäften ("Click und Collect") zulässig (auch ohne Test).
Ihre bestellte Ware kann weiterhin nach Terminvereinbarung kontaktlos abgeholt werden. Tragen Sie bitte trotz der kontaktlosen Abholung eine vorgeschriebene FFP2-Maske.
Wir achten auf die Umsetzung der gesetzlichen Maßnahmen, deshalb: in unserem Haus sind bezüglich der getroffenen Schutz- und Hygienemaßnahmen und deren Einhaltung deutlich sichtbar und leicht nachvollziehbar Aushänge, Markierungen und die verbale Kommunikation durch unsere Mitarbeiter sicher gestellt.
Bitte tragen Sie bei Ihrem Besuch/Einkauf eine FFP-2-Maske.
Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 m - beachten Sie ALLE bekannten Hygienemaßnahmen - benutzen Sie das Desinfektionsmittel am Eingang und an der Verkaufstheke.
Bitte schützen Sie sich und uns weiterhin mit Einhaltung der Hygieneregeln.